Kurvenfahrt eines Autos

a) Die Haftkraft zwischen Gummi und Asphalt sorgt dafür, dass das Auto auf der Kreisbahn
gehalten wird. Die Haftkraft ist die Zentripetalkraft.
b) Fz = 6,8 kN , die Kraft ist zum Kreismittelpunkt hin gerichtet.
c) Gemäß dem Trägheitssatz würde die Beifahrerin sich weiter geradeaus bewegen, wenn keine Kräfte auf sie wirken. Durch die verschlossene Beifahrertür wird die Beifahrerin zusammen mit dem Auto auf die Kreisbahn gezwungen. Die Zentripetalkraft auf die Frau wird also durch die Beifahrertür ausgeübt, was ihr das Gefühl des „hinein gedrückt Werdens“ vermittelt.
d) Die maximale Haftkraft (und damit die maximal mögliche Zentripetalkraft) ist gegenüber der Situation bei trockener Straße deutlich reduziert. Bei gegebenem Radius ist die einzige Möglichkeit, die notwendige Haftkraft zu verringern, eine Reduzierung der Geschwindigkeit. Bei nasser Fahrbahn gilt: Fz = 1/3 x m x g = m v² / r –> vmax = 68 km/h

Bei den Gegebenheiten ist also nur noch eine Maximalgeschwindigkeit von 68 km/h möglich. Die Maßnahme der Behörde ist an sich sinnvoll, jedoch muss die Geschwindigkeit auf 60 km/h begrenzt werden.
Es wäre auch möglich, die für 80 km/h notwendige Haftkraft zu berechnen, festzustellen,
dass diese größer ist, als 1/3 der Gewichtskraft und in ähnlicher Weise zu argumentieren.

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